Einzelfälle

Einen Überblick über die momentan von Amnesty betreuten Einzelfälle in Saudi-Arabien finden Sie hier. Liste auf der englischen Seite: Link

Gesetzestexte und Internationale Übereinkommen:

Viele Verurteilungen erfolgen im Rahmen des Gesetzes zur Bekämpfung des Terrorismus und seiner Finanzierung. Dort wird die Definition von Terrorismus festgelegt. Dabei spielen weniger die Mittel eine Rolle („Jedes Verhalten“), solange die Handlung mit der mutmaßlichen Absicht ausgeführt wurde, die öffentliche Ordnung zu stören, das Ansehen des Staates zu gefährden oder die Regierung zu bestimmten Handlungen zu drängen. Daher können auch Veröffentlichungen in Zeitungen und sozialen Medien darunterfallen.
Links zum Gesetzestext: englisch, arabisch 

Die rechtliche Benachteiligung von Frauen wird im Personen-Status Gesetz festgelegt. Dies wurde am Weltfrauentag 2022 veröffentlicht und von Mohammed bin Salman als Schritt Richtung Gleichberechtigung bezeichnet. Beurteilung des Personen-Status-Gesetzt von 2022 durch Amnesty International: Link

Saudi-Arabien ist zwar 1996 der UN-Kinderrechtskonvention beigetreten, welche die Todesstrafe gegen Minderjährige (unter 18 Jahre) verbietet, allerdings hat Saudi-Arabien Einwände geltend gemacht – gegen Artikel, die gegen die Scharia verstoßen. Seit 2020 hat Saudi-Arabien die Todesstrafe nicht mehr gegen Minderjährige verhängt.

Auf Verhaftungen folgt häufig ein Zeitraum in denen die Verhafteten keinen Kontakt zur Aussenwelt haben (engl. enforced disappearance), wobei dies auch im weiteren Verlauf der Haftstrafe eingesetzt wird um etwa unliebsame Äusserungen über die Haftbedingungen zu unterbinden.  Dies wird zwar von mehreren internationalen Abkommen als Verbrechen eingestuft, wie etwa als Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch das Römisches Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (Artikel 7) oder der UN-Konvention gegen Verschwindenlassen, allerdings ist Saudi-Arabien keinem dieser Abkommen beigetreten.

 

 

 

 

 

 

18. Juni 2026